Pickerl-Überprüfung nach §57a
Alle Jahre wieder ist laut dem §57a des Kraftfahrgesetzes die Überprüfung des sogenannten Pickerls fällig. Als professionelle Kfz-Meisterwerkstätte übernimmt unser Team von AutoTom gerne die Pickerl-Überprüfung Ihres Fahrzeugs.
Sie wollen rechtzeitig eine E-Mail Erinnerung für Ihre Pickerl-Überprüfung erhalten, dann kontaktieren Sie uns jetzt!
office@autotom.at
Fälligkeit Ihrer Pickerl-Überprüfung
Grundsätzlich gilt: Der Zeitraum, in dem die Begutachtung absolviert werden muss, beträgt sechs Monate und richtet sich nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs. Die Frist Ihrer Pickerl-Überprüfung beginnt ein Monat vor dem auf der Plakette Ihres Fahrzeugs eingestanzten Datums und endet vier Monate nach Ablauf. Bei Neuzulassungen ist die erste Überprüfung nach drei Jahren fällig, dann nach zwei Jahren und im Anschluss jährlich.
Ausnahmen gelten für bestimmte LKW Fahrzeugklassen zum Beispiel N1. Die Pickerl-Überprüfung muss in diesem Fall jährlich in den drei Monaten vor dem Zulassungstermin stattfinden. Es gibt keinen Überziehungsspielraum.
Für gebremste Anhänger und Trikes können wir leider kein Pickerl ausstellen. Vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin bei der Firma Steininger im Gewerbepark Tresdorf oder Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Sie sind sich nicht sicher, wann Ihre Überprüfung fällig ist?
Rufen Sie uns an und wir sind gerne behilflich.
Kosten für Ihre Pickerl-Überprüfung
Ungebremste Anhänger: € 32.-
Kosten Motorrad: € 59.-
Kosten PKW bis 2,8t: € 69.-
Kosten PKW oder Transporter über 2,8t: € 79.-
Ablauf und Dauer
Die Überprüfung dauert in etwa eine Stunde und die anschließende Abholung Ihres Fahrzeugs vereinbaren wir gerne flexibel. Sie können es sich während der Pickerl-Überprüfung auch in unserem Wartebereich mit Blick auf die Werkstatt von AutoTom gemütlich machen. Kaffee von den Coffeepirates Vienna und eine Spielecke für Kinder stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Bringen Sie für die Pickerl-Überprüfung bitte immer Ihren Zulassungsschein mit. Falls typisierungspflichtige Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen wurden, sind auch die entsprechenden Genehmigungspapiere mitzubringen.
Bei der Pickerl-Überprüfung werden unter anderem Sicherheits- und Warneinrichtungen, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Reifen sowie Motor mit Abgaswerten und Bremsen kontrolliert.